Wenn man zuerst an das Geld denkt, eine gute Nachricht:

Ich habe eine Kassenzulassung für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.

Sie müssen nichts zuzahlen, ich rechne in dem Fall nach den gesetzlichen Vorgaben (EBM) über die Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Private Krankenversicherte bekommen von Ihrer Versicherung oder der Beihilfe die Kosten in dem Maß zurückerstattet, den Sie in Ihrem Versicherungstarif vereinbart haben. Die Abrechnung erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 2,3 fachen Faktor.

Alternativ können Sie auch als Selbstzahler kommen. In diesem Fall können wir unbürokratisch sofort beginnen und die Diskretion gegenüber Krankenkasse und Versicherungen bleibt gewahrt. Grundlage der Abrechnung ist dann, entsprechend unserer Vereinbarung, auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit 2,3 fachen Faktor. Das kann im Einzelfall mit Blick auf einer Verbeamtung, eine Zusatz- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zur Indikationsklärung einer Psychotherapie günstig sein.