ABLAUF | VERHALTENSTHERAPIE

Kontaktaufnahme

Sie nehmen telefonisch oder per mail Kontakt auf und wir vereinbaren, nach Möglichkeit, einen Termin zu einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder einem Erstgespräch. Hier finden Sie, wie Sie mich und meine Mitarbeiter erreichen können.

Sprechstunde

In dieser Sprechstunde haben Sie Gelegenheit, Ihr Anliegen, Ihre Beschwerden, Ihre Situation zu schildern. Ich werde Ihnen einige Fragen stellen und wir klären gemeinsam, ob und wie ich Ihnen mit meinen fachlichen Möglichkeiten weiterhelfen kann. Für dieses Gespräch sollten Sie sich ca. eine Stunde Zeit nehmen.  Außerdem bitte ich Sie, wenn sie gesetzlich versichert sind, Ihre Krankenkassenkarte und gegebenenfalls eine Überweisung mitzubringen.

Im Rahmen der Sprechstunde bekommen Sie Informationen über psychotherapeutische Angebote, eine diagnostische Einschätzung und eine Empfehlung für Ihre weitere Planung. Sofern ein Therapieangebot möglich ist, biete ich Ihnen einen weiteren Termin an. Falls keine Möglichkeit besteht, bei mir behandelt zu werden, bekommen Sie Informationen und einen Nachweis über die Sprechstunde. Sie benötigen den Nachweis einer Sprechstunde um psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. In dringenden Fällen gibt es auch die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Akutbehandlung einzuleiten. Auch ist es möglich, über die Terminservicestelle im Bedarfsfall einen Dringlichkeitscode zu generieren, den Sie gegenüber der Krankenkasse für eine Kostenerstattung oder für die verstärkte Unterstützung bei der Therapeut*innen-Suche nutzen können

Probatorische Sitzungen

Es können mindestens zwei Termine als sogenannte probatorische (Erprobungs-) Sitzungen genutzt werden. Diese brauchen wir auch, um nach den Sprechstunden weitere Diagnostik und Befunderhebung leisten zu können und um Ihre Beschwerden oder Probleme in ihrem Zusammenhang mit der aktuellen Lebensentwicklung und der früheren Lebenserfahrungen zu verstehen.

Ich werde Sie zu einem konsiliarischen Gespräch überweisen, bei dem organische Ursachen Ihrer Beschwerden ärztlich ausgeschlossen werden. Dann werden Behandlungsziele und Schwerpunkte um die es gehen soll, sowie die Diagnose und eine Schätzung einer sinnvollen Dauer der Therapie besprochen.

Antrag

Wenn die Indikation für eine Psychotherapie gegeben ist, und wir uns eine erfolgreiche Psychotherapie gut vorstellen können, muss diese bei der Krankenkasse mit dem entsprechenden Stundenkontingent zwei Blöcke mit 12 Sitzungen als Kurzzeittherapie (24 Sitzungen) oder 60 Sitzungen als Langzeittherapie von mir beantragt werden. In dringenden Fällen kann sofort mit einer Akuttherapie begonnen werden.
Die wenigen, Sie betreffenden Antragsformulare stelle ich zur Verfügung und informiere Sie über die notwendigen Schritte. Wir können dabei entscheiden, ob ein teil des Stundenkontingentes für Rückfallprävention verwendet werden sollen. Nach Bewilligung der Sitzungen durch Ihre Krankenkasse kann mit der Psychotherapie begonnen werden. Ich helfe Ihnen, dass hier so wenig wie möglich Unterbrechungen entstehen.

Dauer einer Psychotherapie

Die therapeutischen Sitzungen dauern 50 Minuten und sollten regelmäßig, nach Vereinbarung stattfinden.

Durchführung

Ich informiere Sie über die geplanten Maßnahmen und, wenn Sie keine Fragen mehr haben und sie sich entschieden haben, Ihre Einwilligung zu geben, arbeiten wir Schritt für Schritt an Ihren Zielen. Wir sprechen immer wieder darüber, ob der Kurs stimmt oder Hindernisse zu beachten sind. Es werden Entwicklungen die sich dysfunktional oder belastend auf Ihr Selbst, Ihr Erleben, Ihre Bedürfnisse, Ihre Gefühle, Ihren Körper oder auch Ihre Beziehungen zu anderen Menschen wahrnehmbar, verstanden und schrittweise korrigiert.

Ende der Psychotherapie

Psychotherapie ist immer Hilfe auf Zeit. Am Ende überprüfe ich die Ergebnisse diagnostisch und bitte Sie um Ihre Rückmeldung.